Liebe Patientin, eine wichtige Information zur Krebsvorsorge:

Die gesetzliche Krebsvorsorgeuntersuchung, wie sie von den Krankenkassen definiert wird, sieht die Instrumentenuntersuchung und die Abstrichentnahme vom Muttermund vor, sowie die Tastuntersuchung des Unterbauchs. Ab dem 30. Lebensjahr kommt die Tastuntersuchung der Brustdrüsen und ab dem 45. Lebensjahr die Untersuchung des Enddarms hinzu.

Moderne medizinische Erkenntnisse zeigen, dass man mit zusätzlichen Maßnahmen eine Verbesserung der herkömmlichen Früherkennung erreichen kann. Dazu gehören die Ultraschalluntersuchungen des inneren Genitale und der Brustdrüse. Diese ergeben wertvolle Hinweise bezüglich Erkrankungen im kleinen Becken, wie z.B.. der Gebärmutter, der Eierstöcke usw. Die Ultraschalluntersuchung der Brust hilft, nicht tastbare, aber ggf. gesundheitlich relevante Brustveränderungen zu erkennen.

Leider sind die Ultraschalluntersuchungen nicht in die Krebsfrüherkennung aufgenommen worden, obwohl dies seit langem eine Forderungen Ihrer Frauenärzte ist. Deshalb müssen sie als Wunschleistung von den Patienten selbst übernommen werden.

Auf Ihren Wunsch hin können diese Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung in unseren Praxen durchgeführt werden.